Als von der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf ermächtigte Übersetzerin erstelle ich für Sie beglaubigte Übersetzungen aller Art, die von den Behörden anerkannt und akzeptiert werden. Ich bearbeite Ihre Unterlagen professionell, rechtssicher und mit Beglaubigungsstempel, so dass Sie diese nur noch an der entsprechenden Stelle einreichen müssen.
Beglaubigte Übersetzungen sind dann erforderlich, wenn dem Text in Deutschland sowie im Geltungsbereich der Europäischen Union Rechtswirksamkeit vor Gericht und staatlichen Behörden verliehen werden soll.
Ist jeder Übersetzer berechtigt, beglaubigte Übersetzungen zu erstellen?
Eine Urkundenübersetzung (beglaubigte Übersetzung) darf ausschließlich von einem gerichtlich beeidigten und ermächtigten Übersetzer ausgeführt werden. Ermächtigte Übersetzer (Urkundenübersetzer) müssen hierzu für die Beeidigung bzw. Ermächtigung bei Gericht ihre Übersetzerqualifikation i. d. R. durch ein Übersetzerdiplom, eine staatlich anerkannte Übersetzerprüfung oder eine gleichwertige Übersetzerqualifikation nachweisen.
Welche Urkunden müssen beglaubigt übersetzt werden?
Beglaubigungen von Übersetzungen werden für amtliche und behördliche Zwecke im In- und Ausland benötigt. Folgende Dokumente gehören u.a. dazu.
Ich erstelle für Sie schnell und zuverlässig Übersetzungen in den verschiedensten Bereichen, wie
Um ein Angebot zu erhalten, senden Sie mir bitte zunächst eine Kopie des zu übersetzenden Textes oder einen Auszug davon mit Hinweis auf den vollen Textumfang, am besten als
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Ich melde mich baldmöglichst mit einem Angebot bei Ihnen. Verbindliche Angebote kann ich grundsätzlich erst nach Vorlage des gesamten Textumfangs machen.
Beglaubigte Übersetzungen müssen als Original persönlich abgeholt oder per Post verschickt werden. Alle anderen Übersetzungen können auch digital zur Verfügung gestellt werden.