Als Berechnungsgrundlage für die Anfertigung von Übersetzungen dient die sog. Normzeile, die aus 55 Anschlägen des Zieltextes besteht. Die Anzahl der Anschläge wird im Word maschinell berechnet.
Bei den folgenden Preisangaben handelt es sich um Nettopreise zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
Bei umfangreicheren Aufträgen oder bei Urkundenübersetzung ist die Vereinbarung eines Pauschalpreises ratsam.
Zahlung: Privatkunden / Erstkunden: sofort ohne Abzug. Firmenkunden: innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Privatkunden müssen bei einem voraussichtlichen Auftragswert von über 50,00 € entweder den Gesamtbetrag im voraus entrichten oder eine Anzahlung von ca. 30-40% des zu erwartenden Rechnungsbetrags leisten.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage.
Das Honorar für Gerichtsdolmetschen beträgt 70 € pro Stunde, für simultanes Gerichtsdolmetschen 75 €. (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz - JVEG)
Bei anderen Anlässen beträgt das Honorar 60 € - 80 € pro Stunde. Pauschalpreise nach Vereinbarung sind auch möglich.
Die Höhe der Anfahrtspauschale hängt vom Einsatzort ab.
Honorar nach Vereinbarung.